Auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Land Hessen mit Urteil vom 05.09.2018 verpflichtet, in den Luftreinhaltungsplan der Stadt Frankfurt ein zonales Fahrverbot für Euro4-Diesel ab 01.02.2019 und Euro5-Diesel ab 01.09.2019 aufzunehmen. Geplant war etwa die Übernahme der bereits existenten Umweltzone, die eine Fläche innerhalb des Autobahnrings (A5, A3 und A661) rund um die Stadt umfasst hätte. Die ist vom Tisch, allerdings muss Hessen im Laufe des Jahres 2020 prüfen, welche Wirkung kleinere Fahrverbotszonen und die Sperrung einzelner Streckenabschnitte auf den Stickstoffdioxid-Ausstoß hätten.
Die bisher geplanten Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Frankfurt reichten nicht aus, die Grenzwerte einzuhalten. Dabei seien auch unter anderem Verlagerungseffekte, die bei streckenbezogenen Verkehrsbeschränkungen zu erwarten wären, zu ermitteln. Diese fehlten im vorgelegten Entwurf des Luftreinhalteplanes.